Effektive Lösungen zur Aufbereitung chlorhaltiger Wässer aus Schwimmbädern, Wasserwerken oder Industrie.
Das Wasserhaushaltsgesetz als oberstes Bundesgesetz definiert
Wasserhaushaltsgesetz-Rahmen-Abwasser-VwV-Abwasserherkunftsverordnung
Landeswassergesetze z.B.: Bayrisches Wassergesetz BayWG mit den jeweiligen Indirekteinleitverordnungen z.B.: Bayern: Verordnung über die Genehmigungspflicht für das Einleiten wassergefährdender Stoffe in Sammelkanalisation und ihre Überwachung VGS
Kommunale Satzungen
Zum 31. Januar 1994 wurde der §7a WHG Anhang 31 zur allgemeinen Rahmen- Verwaltungsvorschrift (Abwasser VwV) rückwirkend zum 1 Juli 1993 in Kraft gesetzt.
Dieser Anhang 31 beinhaltet zum ersten Mal auch die Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwässern aus öffentlichen Bädern und Trinkwasserwerken
Dies hat sehr große Konsequenzen für öffentliche Bäder und Trinkwasserwerke:
Zukünftig müssen die Betreiber die geforderten Abwasserwerte einhalten um eine wasserrechtliche Genehmigung zu erhalten
Ø WHG §7a, Anhang 31:
AOX: <0,2 mg/l (AOX=adsorbierbare organische Halogenverbindungen)
Freies Chlor: <0,2mg/l (nicht explizit vermerkt, für Chlor als gefährlicher Stoff gilt dieser Wert)
Abwässer mit gefährlichen Stoffen (Stoffe oder Stoffgruppen, bei denen die Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserregenden, fruchtschädigende oder erbgutverändernden Wirkung besteht wie AOX und Chlor) müssen nach dem Stand der Technik behandelt werden!
Wie hoch sind die tatsächlichen Werte von AOX und Chlor
Repräsentative Messungen in deutschen Bädern ergaben im Schnitt:
AOX-Konzentration von 0,4 mg/l
Chlorkonzentration von 0,5 mg/l
Diese Messungen wurden von unabhängigen Instituten, Universitäten und vom ehemaligen deutschen Bundesgesundheitsamt durchgeführt.
Der Stand der Technik ist:
Eine fortschrittliche Technik, die den Schutz der Gewässer als gesichert erscheinen lässt
Der anerkannte Stand der Technik (z.B. DIN 19643) ist:
Anlagen und Verfahren, die bereits Ihre funktionelle Tauglichkeit in der Praxis mehrfach bewiesen haben, z.B.:
Dies bedeutet, dass überall wo AOX und Chlor anfällt Adsorptions- und Entchlorungsanlagen in Bädern und Trinkwasserwerken nachgerüstet werden können
Stellt sich damit überhaupt noch die Frage nach Trihalogenmethanen in Schwimmbädern?
Nein, die ganze Diskussion über THM ist hinfällig, da:
•Der Gesetzgeber bereits seit Jahren fordert, dass die AOX-Konzentration in Abwässern 0,2 mg/l nicht überschreiten darf.
•Die THM-Konzentration erfahrungsgemäß 10 % der AOX-Konzentration beträgt.
•Der geforderte Richtwert THM (20 μg/l) in Badewasser exakt 10 % vom Abwassergrenzwert beträgt und sich somit die ganze Fachdiskussion über THM erübrigt.
•Oder macht es vielleicht Sinn, den Badegästen zuzumuten, in Wasser zu schwimmen, das der Gesetzgeber nicht einmal im Abwasser duldet?
Entsorgung von Schwall- und Rückspülwasser
Aufbereitung von Spülwasser nach Desinfektion
Einsatz nach Chlorgasunfällen (Sprinkleranlagen)
Einhaltung von Einleitwerten bei Prozesswasser

Durch das System lassen sich Rückspülintervalle optimieren, Spülwasser reduzieren und die Umweltbilanz verbessern. Die CHLORTRANSORBER®-Technologie ermöglicht einen nachhaltigen Betrieb – ökologisch und ökonomisch.